Elektronische Zustellung
Seit kurzer Zeit ist es uns möglich, Briefsendungen (Bescheide, Rechnungen, Vorscheibungen, …) über ein elektronisches Postfach (E-Zustellung) zuzustellen. Gerne laden wir Sie ein, diese Variante künftig in Anspruch zu nehmen. Für diese Art der Zustellung ist jedoch Ihr Einverständnis notwendig. Durch drücken der Taste „Senden“ stimmen Sie einer elektronischen Zustellung von Schreiben durch die Gemeinde zu.